NACHFOLGEBERATUNG
Gerade für mittelständische Familienunternehmen ist die Unternehmensnachfolge eine sehr große, wenn nicht sogar die größte Herausforderung. Der Schlüssel zum Erfolg liegt hier in der frühzeitigen und ernsthaften Planung der Überleitung Ihres Unternehmens auf die nachfolgende Generation. Die damit verbundene Aufgabe der Aufrechterhaltung einer geschaffenen Unternehmenskultur erfordert eine sorgfältige Auseinandersetzung mit dieser Thematik sowie eine kompetente Nachfolgeberatung.
Wir helfen Ihnen dabei, die Unternehmensnachfolge nach Ihren Vorstellungen, Wünschen und Bedürfnissen zu regeln und umzusetzen. Dabei beraten wir Sie umfassend in steuerlicher und betriebswirtschaftlicher Hinsicht.
Um sie bestmöglich interdisziplinär betreuen zu können, binden wir in diesen Prozess Rechtsanwälte ein, die auf Nachfolgeberatung spezialisiert sind.
Gerne möchten wir Sie an dieser Stelle auch auf die folgende Webseite aufmerksam machen, die einen Überblick über relevante Fragen rund um Unternehmen, Familie und Eigentum im Prozess der Nachfolge enthält:
Kompetenz in der Nachfolge
IHR KONTAKT ZU UNS

Johannes Stefko
Dipl.-Betriebswirt (FH)
Rechtsanwalt
Telefon +49 (0) 8331 97 87-13
johannes.stefko@abt-treuhand.de

Christian Simlacher
Dipl.-Kaufmann
Dipl.-Volkswirt
Wirtschaftsprüfer
Steuerberater
Telefon +49 (0) 8331 92 43 -241
christian.simlacher@nbt-treuhand.de
WIR SIND FÜR SIE DA
Montag – Freitag
08:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 17:00 Uhr
NACHFOLGEBERATUNG
Gerade für mittelständische Familienunternehmen ist die Unternehmensnachfolge eine sehr große, wenn nicht sogar die größte Herausforderung. Der Schlüssel zum Erfolg liegt hier in der frühzeitigen und ernsthaften Planung der Überleitung Ihres Unternehmens auf die nachfolgende Generation. Die damit verbundene Aufgabe der Aufrechterhaltung einer geschaffenen Unternehmenskultur erfordert eine sorgfältige Auseinandersetzung mit dieser Thematik sowie eine kompetente Nachfolgeberatung.
Wir helfen Ihnen dabei, die Unternehmensnachfolge nach Ihren Vorstellungen, Wünschen und Bedürfnissen zu regeln und umzusetzen. Dabei beraten wir Sie umfassend in steuerlicher und betriebswirtschaftlicher Hinsicht.
Um sie bestmöglich interdisziplinär betreuen zu können, binden wir in diesen Prozess Rechtsanwälte ein, die auf Nachfolgeberatung spezialisiert sind.
NACHFOLGEBERATUNG
Gerade für mittelständische Familienunternehmen ist die Unternehmensnachfolge eine sehr große, wenn nicht sogar die größte Herausforderung. Der Schlüssel zum Erfolg liegt hier in der frühzeitigen und ernsthaften Planung der Überleitung Ihres Unternehmens auf die nachfolgende Generation. Die damit verbundene Aufgabe der Aufrechterhaltung einer geschaffenen Unternehmenskultur erfordert eine sorgfältige Auseinandersetzung mit dieser Thematik sowie eine kompetente Nachfolgeberatung.
Wir helfen Ihnen dabei, die Unternehmensnachfolge nach Ihren Vorstellungen, Wünschen und Bedürfnissen zu regeln und umzusetzen. Dabei beraten wir Sie umfassend in steuerlicher und betriebswirtschaftlicher Hinsicht.
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GESAMTENTWICKLUNG IM BLICK
GESAMTENTWICKLUNG IM BLICK
Bei der Gestaltung und Strukturierung der Unternehmensnachfolge beachten wir im Besonderen folgende Aspekte:

Bei der Gestaltung und Strukturierung der Unternehmensnachfolge beachten wir im Besonderen folgende Aspekte:

Bei der Gestaltung und Strukturierung der Unternehmensnachfolge beachten wir im Besonderen folgende Aspekte:
STEUEROPTIMIERUNG
STEUEROPTIMIERUNG
Selbstverständlich optimieren wir die Nachfolgeregelung in Bezug auf Erbschaftsteuer, Schenkungssteuer und Unternehmensbewertung

Selbstverständlich optimieren wir die Nachfolgeregelung in Bezug auf Erbschaftsteuer, Schenkungssteuer und Unternehmensbewertung

Selbstverständlich optimieren wir die Nachfolgeregelung in Bezug auf Erbschaftsteuer, Schenkungssteuer und Unternehmensbewertung
DIE FAMILIE ZÄHLT
DIE FAMILIE ZÄHLT
Außerdem müssen die Einflussmöglichkeiten der Nachfolger, aber auch die der Übergeber berücksichtigt werden, hier gibt es verschiedene Szenieren, die berücksichtigt werden müssen.

Außerdem müssen die Einflussmöglichkeiten der Nachfolger, aber auch die der Übergeber berücksichtigt werden, hier gibt es verschiedene Szenieren, die berücksichtigt werden müssen.

Außerdem müssen die Einflussmöglichkeiten der Nachfolger, aber auch die der Übergeber berücksichtigt werden, hier gibt es verschiedene Szenieren, die berücksichtigt werden müssen.
VORSORGE
VORSORGE
Für die Übergeber muss selbstverständlich die Versorgung für die Zeit nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen geregelt sein.

Für die Übergeber muss selbstverständlich die Versorgung für die Zeit nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen geregelt sein.

Für die Übergeber muss selbstverständlich die Versorgung für die Zeit nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen geregelt sein.
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