STEUERBERATUNG

Wir beraten Sie in allen steuerrechtlichen Fragen. Egal, ob als Unternehmer oder bei der privaten Steuererklärung. Denn Steuerberatung ist eine unserer Kernkompetenzen. Unser Ziel ist es, für Sie maßgeschneiderte Lösungen für die Steueroptimierung zu finden.

Dafür ist die klassische Steuerberatung nach wie vor eine wichtige und unentbehrliche Grundlage. Eine gut gemachte Buchführung erfordert Know-how, denn sie liefert wichtige Zahlen für den Jahresabschluss, unternehmerische Auswertungen und strategische Planungen.

Wir sehen die Steuerberatung immer eingebunden in globale Zusammenhänge und berücksichtigen die vorhandenen Strukturen dabei genauso wie ihre perspektivischen Vorstellungen sowie die Zusammenarbeit mit Behörden und Finanzgerichten. Die Beratung, Vorbereitung und Abstimmung von Betriebsprüfungen sind fester Bestandteil in unserem Tätigkeitsspektrum.

IHR KONTAKT ZU UNS

Siegfried Braun

Dipl.-Betriebswirt (FH)
Steuerberater
Geschäftsführer

Telefon +49 (0) 8331 92 43 -240
siegfried.braun@nbt-treuhand.de

Martin Negele

Dipl. oec.
Wirtschaftsprüfer
Geschäftsführer

Telefon +49 (0) 8331 97 87-22
martin.negele@abt-treuhand.de

WIR SIND FÜR SIE DA

Montag – Freitag
08:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 17:00 Uhr

STEUERBERATUNG

Wir beraten Sie in allen steuerrechtlichen Fragen. Egal, ob als Unternehmer oder bei der privaten Steuererklärung. Denn Steuerberatung ist eine unserer Kernkompetenzen. Unser Ziel ist es, für Sie maßgeschneiderte Lösungen für die Steueroptimierung zu finden.

Dafür ist die klassische Steuerberatung nach wie vor eine wichtige und unentbehrliche Grundlage. Eine gut gemachte Buchführung erfordert Know-how, denn sie liefert wichtige Zahlen für den Jahresabschluss, unternehmerische Auswertungen und strategische Planungen.

Wir sehen die Steuerberatung immer eingebunden in globale Zusammenhänge und berücksichtigen die vorhandenen Strukturen dabei genauso wie ihre perspektivischen Vorstellungen sowie die Zusammenarbeit mit Behörden und Finanzgerichten. Die Beratung, Vorbereitung und Abstimmung von Betriebsprüfungen sind fester Bestandteil in unserem Tätigkeitsspektrum.

STEUERBERATUNG

Wir beraten Sie in allen steuerrechtlichen Fragen. Egal, ob als Unternehmer oder bei der privaten Steuererklärung. Denn Steuerberatung ist eine unserer Kernkompetenzen. Unser Ziel ist es, für Sie maßgeschneiderte Lösungen für die Steueroptimierung zu finden.

Dafür ist die klassische Steuerberatung nach wie vor eine wichtige und unentbehrliche Grundlage. Eine gut gemachte Buchführung erfordert Know-how, denn sie liefert wichtige Zahlen für den Jahresabschluss, unternehmerische Auswertungen und strategische Planungen.

Wir sehen die Steuerberatung immer eingebunden in globale Zusammenhänge und berücksichtigen die vorhandenen Strukturen dabei genauso wie ihre perspektivischen Vorstellungen sowie die Zusammenarbeit mit Behörden und Finanzgerichten. Die Beratung, Vorbereitung und Abstimmung von Betriebsprüfungen sind fester Bestandteil in unserem Tätigkeitsspektrum.

STEUERERKLÄRUNG

STEUERERKLÄRUNG

Alle Steuererklärungen im Griff

Im Rahmen der klassischen Steuerberatung erstellen wir für Sie monatliche, jährliche oder anlassbezogene Steuererklärungen jeglicher Art. Zu den häufigsten Arten von Steuererklärungen zählen dabei:

  • Einkommensteuererklärungen

  • Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuererklärungen

  • Umsatzsteuervoranmeldungen und Umsatzsteuerjahreserklärungen

  • Erbschaft- und Schenkungsteuererklärungen

Alle Steuererklärungen im Griff

Im Rahmen der klassischen Steuerberatung erstellen wir für Sie monatliche, jährliche oder anlassbezogene Steuererklärungen jeglicher Art. Zu den häufigsten Arten von Steuererklärungen zählen dabei:

  • Einkommensteuererklärungen

  • Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuererklärungen

  • Umsatzsteuervoranmeldungen und Umsatzsteuerjahreserklärungen

  • Erbschaft- und Schenkungsteuererklärungen

Alle Steuererklärungen im Griff

Im Rahmen der klassischen Steuerberatung erstellen wir für Sie monatliche, jährliche oder anlassbezogene Steuererklärungen jeglicher Art. Zu den häufigsten Arten von Steuererklärungen zählen dabei:

  • Einkommensteuererklärungen

  • Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuererklärungen

  • Umsatzsteuervoranmeldungen und Umsatzsteuerjahreserklärungen

  • Erbschaft- und Schenkungsteuererklärungen

BETRIEBSPRÜFUNG

BETRIEBSPRÜFUNG

Eine Betriebsprüfung kann jeden treffen:

Unternehmen, Selbstständige oder Freiberufler. Je größer der Betrieb, desto regelmäßiger schaut das Finanzamt in die Bücher. Ob oder wie häufig das Finanzamt einen Prüfer schickt, hängt aber auch von anderen Faktoren ab.

Hier nur ein paar Gründe:

  • Die Steuererklärung war nicht plausibel.

  • Die Gewinne schwanken stark von Jahr zu Jahr.

  • Eine frühere Prüfung ergab erhebliche Steuernachzahlungen.

  • Der Steuerzahler reicht seine Steuererklärung oft verspätet ein oder zahlt seine Steuern regelmäßig zu spät.

Selbstverständlich stehen wir Ihnen bei einer Betriebsprüfung beratend zur Seite. Vertrauen Sie auf unser Know-how, denn durch die große Zahl an Mandanten haben wir auch in diesem Bereich viel Erfahrung.

Eine Betriebsprüfung kann jeden treffen:

Unternehmen, Selbstständige oder Freiberufler. Je größer der Betrieb, desto regelmäßiger schaut das Finanzamt in die Bücher. Ob oder wie häufig das Finanzamt einen Prüfer schickt, hängt aber auch von anderen Faktoren ab.

Hier nur ein paar Gründe:

  • Die Steuererklärung war nicht plausibel.

  • Die Gewinne schwanken stark von Jahr zu Jahr.

  • Eine frühere Prüfung ergab erhebliche Steuernachzahlungen.

  • Der Steuerzahler reicht seine Steuererklärung oft verspätet ein oder zahlt seine Steuern regelmäßig zu spät.

Selbstverständlich stehen wir Ihnen bei einer Betriebsprüfung beratend zur Seite. Vertrauen Sie auf unser Know-how, denn durch die große Zahl an Mandanten haben wir auch in diesem Bereich viel Erfahrung.

Eine Betriebsprüfung kann jeden treffen:

Unternehmen, Selbstständige oder Freiberufler. Je größer der Betrieb, desto regelmäßiger schaut das Finanzamt in die Bücher. Ob oder wie häufig das Finanzamt einen Prüfer schickt, hängt aber auch von anderen Faktoren ab.

Hier nur ein paar Gründe:

  • Die Steuererklärung war nicht plausibel.

  • Die Gewinne schwanken stark von Jahr zu Jahr.

  • Eine frühere Prüfung ergab erhebliche Steuernachzahlungen.

  • Der Steuerzahler reicht seine Steuererklärung oft verspätet ein oder zahlt seine Steuern regelmäßig zu spät.

Selbstverständlich stehen wir Ihnen bei einer Betriebsprüfung beratend zur Seite. Vertrauen Sie auf unser Know-how, denn durch die große Zahl an Mandanten haben wir auch in diesem Bereich viel Erfahrung.

BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHE BERATUNG

BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHE BERATUNG

Betriebswirtschaftliche Beratung

Steuerliche und betriebswirtschaftliche Fragestellungen sind so eng miteinander verzahnt, dass eine optimale steuerliche Lösung ohne gleichzeitige betriebswirtschaftliche Beratung gar nicht möglich ist.

Gerne beraten wir Sie daher auch professionell und kompetent bei der Festlegung von Unternehmensstrategien und Personalentscheidungen. Wir erstellen für Sie Umsatz- und Gewinnprognosen, damit Sie stets frühzeitig auf Änderungen der wirtschaftlichen Unternehmensdaten reagieren können. Unsere Beratung zielt dabei auf langfristige und dauerhafte Entwicklungen ab.

Wir sind Ihr kompetenter Partner für die betriebswirtschaftliche Beratung.

Betriebswirtschaftliche Beratung

Steuerliche und betriebswirtschaftliche Fragestellungen sind so eng miteinander verzahnt, dass eine optimale steuerliche Lösung ohne gleichzeitige betriebswirtschaftliche Beratung gar nicht möglich ist.

Gerne beraten wir Sie daher auch professionell und kompetent bei der Festlegung von Unternehmensstrategien und Personalentscheidungen. Wir erstellen für Sie Umsatz- und Gewinnprognosen, damit Sie stets frühzeitig auf Änderungen der wirtschaftlichen Unternehmensdaten reagieren können. Unsere Beratung zielt dabei auf langfristige und dauerhafte Entwicklungen ab.

Wir sind Ihr kompetenter Partner für die betriebswirtschaftliche Beratung.

Betriebswirtschaftliche Beratung

Steuerliche und betriebswirtschaftliche Fragestellungen sind so eng miteinander verzahnt, dass eine optimale steuerliche Lösung ohne gleichzeitige betriebswirtschaftliche Beratung gar nicht möglich ist.

Gerne beraten wir Sie daher auch professionell und kompetent bei der Festlegung von Unternehmensstrategien und Personalentscheidungen. Wir erstellen für Sie Umsatz- und Gewinnprognosen, damit Sie stets frühzeitig auf Änderungen der wirtschaftlichen Unternehmensdaten reagieren können. Unsere Beratung zielt dabei auf langfristige und dauerhafte Entwicklungen ab.

Wir sind Ihr kompetenter Partner für die betriebswirtschaftliche Beratung.

RECHNUNGSWESEN

RECHNUNGSWESEN

Rechnungswesen

Der Begriff „Rechnungswesen“ ist sehr vielschichtig und zur Erfüllung gesetzlicher Vorgaben aber auch zur sachgerechten Führung eines Unternehmens gehört ein gut strukturiertes und korrektes Rechnungswesen. Wir übernehmen für unsere Mandanten insbesondere die Finanzbuchführung einschließlich Anlagenbuchführung sowie die Lohn- und Gehaltsbuchführung. Durch die Digitalisierung kann ein zeitnaher elektronischer Austausch von Daten mit unseren Mandanten erfolgen. Sie möchten Ihren Pendelordner künftig nicht mehr persönlich vorbeibringen, sondern uns die Unterlagen elektronisch zur Verfügung stellen? Sehr gerne!

Und falls Sie Ihr Rechnungswesen lieber im Haus behalten möchten, bieten wir Ihnen selbstverständlich Service- und Controllingleistungen wie z.B. unseren „Fibu-Check“ an. Dank der digitalen Auswertungsmöglichkeiten können wir tagesaktuell die Qualität der Buchführung überprüfen und geben Ihrem Team bei Bedarf Ratschläge, damit die Buchführung stets auf einem hohen Qualitätsstandard ist und damit eine hohe unterjährige Aussagekraft erhält.

Rechnungswesen

Der Begriff „Rechnungswesen“ ist sehr vielschichtig und zur Erfüllung gesetzlicher Vorgaben aber auch zur sachgerechten Führung eines Unternehmens gehört ein gut strukturiertes und korrektes Rechnungswesen. Wir übernehmen für unsere Mandanten insbesondere die Finanzbuchführung einschließlich Anlagenbuchführung sowie die Lohn- und Gehaltsbuchführung. Durch die Digitalisierung kann ein zeitnaher elektronischer Austausch von Daten mit unseren Mandanten erfolgen. Sie möchten Ihren Pendelordner künftig nicht mehr persönlich vorbeibringen, sondern uns die Unterlagen elektronisch zur Verfügung stellen? Sehr gerne!

Und falls Sie Ihr Rechnungswesen lieber im Haus behalten möchten, bieten wir Ihnen selbstverständlich Service- und Controllingleistungen wie z.B. unseren „Fibu-Check“ an. Dank der digitalen Auswertungsmöglichkeiten können wir tagesaktuell die Qualität der Buchführung überprüfen und geben Ihrem Team bei Bedarf Ratschläge, damit die Buchführung stets auf einem hohen Qualitätsstandard ist und damit eine hohe unterjährige Aussagekraft erhält.

Rechnungswesen

Der Begriff „Rechnungswesen“ ist sehr vielschichtig und zur Erfüllung gesetzlicher Vorgaben aber auch zur sachgerechten Führung eines Unternehmens gehört ein gut strukturiertes und korrektes Rechnungswesen. Wir übernehmen für unsere Mandanten insbesondere die Finanzbuchführung einschließlich Anlagenbuchführung sowie die Lohn- und Gehaltsbuchführung. Durch die Digitalisierung kann ein zeitnaher elektronischer Austausch von Daten mit unseren Mandanten erfolgen. Sie möchten Ihren Pendelordner künftig nicht mehr persönlich vorbeibringen, sondern uns die Unterlagen elektronisch zur Verfügung stellen? Sehr gerne!

Und falls Sie Ihr Rechnungswesen lieber im Haus behalten möchten, bieten wir Ihnen selbstverständlich Service- und Controllingleistungen wie z.B. unseren „Fibu-Check“ an. Dank der digitalen Auswertungsmöglichkeiten können wir tagesaktuell die Qualität der Buchführung überprüfen und geben Ihrem Team bei Bedarf Ratschläge, damit die Buchführung stets auf einem hohen Qualitätsstandard ist und damit eine hohe unterjährige Aussagekraft erhält.

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Siegfried Braun

Dipl.-Betriebswirt (FH)
Steuerberater
Geschäftsführer

Telefon +49 (0) 8331 92 43 -240
siegfried.braun@nbt-treuhand.de

Martin Negele

Dipl. oec.
Wirtschaftsprüfer
Geschäftsführer

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martin.negele@abt-treuhand.de

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Montag – Freitag
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Montag – Freitag
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13:00 – 17:00 Uhr

Das sollten Sie wissen:

Steht im letzten Steuerbescheid der Satz: „Der Bescheid ergeht nach § 164 AO unter dem Vorbehalt der Nachprüfung“, so ist dies ein Signal für eine mögliche Betriebsprüfung. Wir sollten uns darüber unterhalten.